Voraussetzungen

Für die folgenden Gesundheitsberufe kann beim zuständigen  Landesamt für Soziales,
Jugend und Familie (Landessozialamt) ein Antrag auf Bewertung der Ausbildung gestellt werden:

Altenpflegerin/ Altenpfleger
Diätassistentin/ Diätassistent
Ergotherapeutin/ Ergotherapeut
Hebamme/ Geburtshelfer
Gesundheits- und Krankenpflegerin/ -pfleger
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ -pfleger
Heilerziehungspflegerin/ -pfleger
Logopädin/ Logopäde
Masseur- und med. Bademeisterin/ -bademeister
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin/ -assistent
Medizinisch-technische Radiologieassistentin/ -assistent
Orthoptistin/ Orthoptist
Pharmazeutisch- technische Assistentin/ -assisten
Physiotherapeutin/ Physiotherapeut
Podologin/ Podologe

Voraussetzung für den Antrag auf die sog. „Berufserlaubnis“ ist eine abgeschlossene Berufsausbildung
im Herkunftsland und ein Wohnsitz in Niedersachsen.
Zusammen mit einem formlosen Antrag auf Bewertung der Gleichwertigkeit mit einer der oben genannten Ausbildungen sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:

    beglaubigte Kopie des Originaldiploms (in Heimatsprache),

    beglaubigte Kopie vom Zeugnis (bzw. Anlage zum Diplom),

    je eine beglaubigte Kopie der Übersetzung vom Diplom und Zeugnis (einschl. Fächer- und Notenübersicht),

    falls vorhanden: Übersetzung des Arbeitsbuches, Lebenslauf, Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse

Sofern die im Heimatland absolvierte Ausbildung nicht der deutschen Ausbildung gleichwertig ist,
muss der gleichwertige Bildungsstand durch Ablegung einer theoretischen- und praktischen
Kenntnisüberprüfung nachgewiesen werden.
In der Regel geschieht das im Anschluss an eine speziell für diesen Beruf absolvierte
Eingliederung- bzw. Anpassungsmaßnahme.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das

Landessozialamt
Außenstelle Lüneburg
Team 4 SL 3 (Gesundheitsberufe)
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel. 04131/  15 0
FAX: 04131/15 3296

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