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beglaubigte Kopie des Originaldiploms (in Heimatsprache),
beglaubigte Kopie vom Zeugnis (bzw. Anlage zum Diplom),
je eine beglaubigte Kopie der Übersetzung vom Diplom und Zeugnis (einschl. Fächer- und Notenübersicht),
falls vorhanden: Übersetzung des Arbeitsbuches, Lebenslauf, Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
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Sofern die im Heimatland absolvierte Ausbildung nicht der deutschen Ausbildung gleichwertig ist, muss der gleichwertige Bildungsstand durch Ablegung einer theoretischen- und praktischen Kenntnisüberprüfung nachgewiesen werden. In der Regel geschieht das im Anschluss an eine speziell für diesen Beruf absolvierte Eingliederung- bzw. Anpassungsmaßnahme.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das
Landessozialamt Außenstelle Lüneburg Team 4 SL 3 (Gesundheitsberufe) Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Tel. 04131/ 15 0 FAX: 04131/15 3296
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